Die ALG fördert aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Projekte, die geeignet scheinen, die Wirkung eines historischen oder zeitgenössischen Autors oder eines literarischen Genres in der Öffentlichkeit zu verbreiten und zu vertiefen. Vorrangiges Kriterium ist dabei, ob das beantragte Projekt eine breite literaturinteressierte Öffentlichkeit ansprechen kann.
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Förderanträge
Förderantrag vereinfachtes Verfahren | docx24.18 KB
Förderrichtlinien für vereinfachtes Verfahren | PDF28.01 KB
Förderrichtlinien für Mittelvergabe ALG | PDF52.18 KB
Förderantrag für Mittelvergabe ALG | docx30.08 KB
Förderantrag Neustart Kultur| docx26.27 KB
Förderantrag Literaturerbe31.35 KB
Förderrichtlinie Literaturerbe242.46 KB
Logos
Merkblatt Logoverwendung | PDF107.44 KB
ALG Logo | PDF658.66 KB
ALG Logo | jpg226.69 KB
ALG_BKM | jpg515.85 KB
Neustart Kultur| jpg2.09 MB
Abrechnung
FAQ
Wann kann ich einen Förderantrag stellen?
Reguläre Förderung: bis zum 31. Juli des Vorjahres oder bis zum 31. Januar des Projektjahres
Reguläre Förderung vereinfachtes Verfahren: fortlaufend
Neustart Kultur: fortlaufend
Projektförderung "Vererbt, vergöttert, vergessen": fortlaufend ab 1.3.2023
Reguläre Förderung vereinfachtes Verfahren: fortlaufend
Neustart Kultur: fortlaufend
Projektförderung "Vererbt, vergöttert, vergessen": fortlaufend ab 1.3.2023
Welche Förderkriterien gibt es?
Die Förderkriterien unterscheiden sich je nach Projekthaushalt. Bitte entnehmen Sie die einzelnen Förderkriterien den Förderrichtlinien unter dem Menüpunkt "Förderung".
Förderpraxis
Sie können Ihren Förderantrag per E-Mail oder oder per Post einreichen. Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Über die Förderentscheidung werden Sie ebenfalls per E-Mail benachrichtigt.
Hilfe bei Anträgen und Abrechnungen
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragstellung sowie bei der Abrechnung. Melden Sie sich dazu per E-Mail oder telefonisch in der Geschäftsstelle.